Endlich sind seit Mitte Mai wieder Gastronomie und Kulturinstitutionen geöffnet. Damit laufen – mit Ausnahme der Kurzarbeit Phase 5 – die COVID-19-Hilfsmaßnahmen grundsätzlich per 30.6.2021 aus. Vom Finanzminister wurde aber am 15.6.2021 angekündigt, dass es zu einer adaptierten Verlängerung des Ausfallsbonus sowie des Härtefallfonds um 3 Monate bis September 2021, des Verlustersatzes um 6 Monate bis Dezember 2021 sowie einer Ausweitung von Garantien und steuerrechtlichen Maßnahmen bis Jahresende für stark Betroffene kommen soll. In der vorliegenden Ausgabe der Steuer-News gehen wir auf die bilanziellen Auswirkungen der COVID-19-Hilfsmaßnahmen auf den Jahresabschluss 2020 ein, widmen uns dem Thema Aufwandsentschädigung für Helfer bei den Test- und Impfstraßen, geben Ihnen einen Überblick über die geplante Kurzarbeit Phase 5 sowie Praxishinweise betreffend die möglichen Ratenvereinbarungen für Rückstände bei der ÖGK. Die zahlreichen einkommensteuerlichen Änderungen aufgrund der COVID-19-Maßnahmen haben durch den Wartungserlass 2021 Eingang in die Einkommensteuerrichtlinien gefunden, deren wesentliche Eckpunkte wir für Sie herausgreifen. Eine Auswahl an interessanten Judikaten rundet unsere aktuelle Information ab. Alles über die möglichen Vorsteuererstattungen und weitere wichtige Termine bis Ende September 2021 finden Sie in der Terminübersicht am Schluss dieser Ausgabe.